



Die Erstattung eines Verkehrs- bzw. eines Marktwertgutachtens wird meistens dann erforderlich, wenn es darum geht, aufgrund vielfältigster Anlässe stichtagsbezogen den aktuellen Wert einer Immobilie bzw. eines grundstücksgleichen Rechts, beispielsweis eines Erbbaurechts, zu ermitteln. Auftraggeber eines solchen Gutachtens können sowohl Private als auch öffentliche oder gewerbliche Institutionen sein.
Anlässe können beispielsweise Ankaufs- oder Verkaufsabsichten seitens der Eigentümer oder von Interessenten, das Steuerrecht oder bilanzielle Rechnungslegungsvorschriften, aber auch Vermögensauseinandersetzungen sein.
Ein diesbezüglich zu erstattender Verkehrs- bzw. Marktwert spiegelt die gegenwärtigen Marktverhältnisse wider, die auf das jeweilige Bewertungsobjekt wirken. Die Aktualität eines entsprechend stichtagsbezogen abzuleitenden Wertes korelliert stark mit den jeweiligen Marktgegebenheiten.
Alternativ kann es aufgrund der Spezifika eines Auftrags erforderlich sein, den Nutzen einer evtl. Investitionsplanung mittels einer Discounted-Cashflow-Analyse oder das Potenzial einer Revitalisierung oder Neubebauung eines Areals mittels einer Residualwertbetrachtung zu quantifizieren.