



Von herausragender Bedeutung für die Wertermittlung sind die gesetzlichen Grundlagen, auf denen die sachverständige Tätigkeit des Immobiliengutachters basiert. Die wesentliche gesetzliche Grundlage für die Bewertung von Immobilien ist das Deutsche Baugesetzbuch (BauGB).
Weitere Erläuterung erfahren die gesetzlichen Vorgaben des BauGB durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), welche normierte und nicht normierte Wertermittlungsverfahren regelt. Hierneben sind die Sachwertrichtlinie (SW-RL), die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) und die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) Grundlagen für den sachverständig tätigen Gutachter.
Für Beleihungswertermittlungen ist bezugnehmend auf das Pfandbriefgesetz (PfandBG) in erster Linie die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) die grundlegende Vorschrift.
Daneben gilt es noch diverse andere Gesetzes- und Regelungswerke, Verordnungen und Richtlinien zu berücksichtigen. Hier entscheiden insbesondere die Objektart und der Zweck einer Grundstücksbewertung über deren Anwendung und Verbindlichkeit.
Verwenden Sie für Ihre weiterführende Recherche bitte die einschlägigen Gesetzessammlungen im Internet.