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Die Erstellung eines Versicherungsgutachtens wird i.d.R. nachgefragt, wenn es darum geht, eine bauliche Anlage gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden zu versichern. Und zwar dann, wenn nicht, wie z.B. für standardgemäße Wohnimmobilien üblich, seitens des versichernden Unternehmens auf Wertpauschalen abgestellt werden soll.
Im Gegensatz zu einem Verkehrswertgutachten ist nicht ein Wertmaßstab abzubilden, wie er sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für den Transfer einer Immobilie darstellen würde. Vielmehr geht es gemäß § 88 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) darum, im Hinblick auf einen entsprechenden Schadensfall festzustellen, welchen Betrag der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls für die Wiederherstellung der versicherten Sache aufzuwenden hättte.
Der Versicherungswert eines Gebäudes ist der ortsübliche Neubauwert entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus. → vgl. Bewertungsstandards